Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma AquaTec

1. Geltung

Für alle Geschäfte mit der Firma AquaTec, Inhaber Andre Oltmanns gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie sind Vertragsinhalt aller Geschäfte zwischen der Firma und dem Besteller. Diese Bedingungen werden vom Besteller anerkannt, falls nicht ausdrücklich und unverzüglich Widerspruch eingelegt wird. Bei Auftragserteilung schriftlich, Fax, Online, Telefon oder mündlich treten automatisch unsere AGB in Kraft. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Raum der Bundesrepublik Deutschland und der anderen EU Länder.

2. Angebote u. Preise

Alle Angebote sind freibleibend. Bei Preiserhöhungen von Vorlieferanten und Preisirrtümer sind Preisänderungen kurzfristig zulässig.
a.) Die Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer ab Standort der Firma AquaTec, hinzu kommen Fracht-und Verpackungskosten, solange nichts anderes mit den Besteller vereinbart wurde.

3. Zahlungsbedingungen

Eine Lieferung erfolgt nur gegen Vorkasse, oder Barzahlung bei Abholung, solange nichts anderes mit uns vereinbart wurde.

4. Eigentumsvorbehalt

Die von uns gelieferten Waren bleiben unser Eigentum, bis alle unsere Ansprüche gegen den Besteller, gleich aus welchem Rechtsgrund erfüllt sind.

5. Lieferfrist und Lieferbedingungen

Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Sie werden eingehalten, wenn die Liefergegenstände bis zum Ablauf der Frist versandbereit sind und die Zahlung bei Vorauskasse gebucht ist.
a.) Lieferfristen verlängern sich angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die ausserhalb unseres Willens liegen wie Streik, Aussperrung, Feiertage, Betriebsstörungen oder Verzögerungen in der Anlieferung.
b.) Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.
c.) Kommen wir mit der Lieferung in Verzug, kann der Besteller, nachdem von Ihm gesetzte angemessene Nachfrist verstrichen ist, vom Vertrag zurücktreten.
d.) Andere Ansprüche wegen Verzuges, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausgeschlossen. Soweit dieser Ausschluss gesetzlich nicht zulässig ist, beschränkt sich unsere Haftung auf die kausal auf unseren Verzug zurückzuführenden unmittelbaren Schäden.
e.) Stimmt der Besteller eine unversicherte Lieferung zu, besteht bei Verlust oder Beschädigung der Ware kein Anspruch auf Schadensersatz.
f.) Lieferung von lebenden Tieren wie Koi werden grundsätzlich nur von uns persönlich durchgeführt.
6. Prüfung und Abnahme der Ware Die Ware kann innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Erhalt ohne Angaben von Gründen zurückgesandt werden.
a.) ausgenommen sind defekte Waren, die müssen sofort reklamiert werden.
7. Garantie Gewährt der Hersteller eines Produktes eine Garantie für die Funktionsfähigkeit einer Ware, so ist im Garantiefall die Ware frankiert an uns zurück zu senden. Hinsichtlich der Garantieleistungen wird auf die Angaben des Garantiescheins verwiesen.
a.) ausgenommen sind Verschleissteile, wie z.B. UV-C Ersatzröhren, Pumpenanker, Flatterventiele oder Membranen von Luftpumpen.

8. Verzug

Der Kunde kommt ohne weitere Erklärung von AquaTec 15 Tage nach dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat. Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, soweit dies nicht im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung insbesondere einer Mängelbeseitigung steht.

9. Sicherheitsleistung

In entsprechender Anwendung des § 648 a BGB ist AquaTec berechtigt, eine Sicherheitsleistung in der Weise zu verlangen, dass AquaTec dem Kunden unter Bestimmung einer angemessenen Frist zur Leistung einer Sicherheit in Höhe des noch zu erbringenden Auftragsfakturennettowertes zuzüglich des im Augenblick der Sicherheitsforderung geltenden Umsatzsteuerbetrages auffordert und gleichzeitig mitteilt, dass nach Ablauf dieser Frist die Erbringung der Leistung verweigert wird.

10. Leistungsbeschreibung

Die in der Leistungsbeschreibung für den Liefergegenstand festgelegten Beschaffenheiten legen die Eigenschaften der Leistungen abschließend fest.

11. Ausschluss der Neuherstellung

AquaTec ist im Rahmen der Nacherfüllung in keinem Fall zur erneuten Erbringung der Leistung bzw. Neuherstellung des Werkes verpflichtet. Schlägt die Nacherfüllung bzw. Nachbesserung fehl, so steht dem Kunden das Recht zu, zu mindern oder wenn nicht eine Bauleistung Gegenstand der Mängelhaftung ist vom Vertrag zurückzutreten. Unberührt bleibt das Recht des Kunden, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und dieser Bedingungen Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen.

12. Rücktritt

Der Kunde kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag nur zurücktreten, wenn AquaTec die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Der Kunde hat sich bei Pflichtverletzung innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung durch AquaTec zu erklären, ob er wegen der Pflichtverletzung vom Vertrag zurücktritt oder auf Lieferung besteht. Im Falle von Mängeln verbleibt es jedoch bei den gesetzlichen Bestimmungen.

13.1 Gerichtsstand

Als zuständige Gerichte werden die für D–26188 Edewecht zuständigen Gerichte vereinbart, sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB oder juristische Person des öffentlichen Rechtes oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist

13.2. geringfügige Mängel

Geringfügige Mängel oder Fehlmengen berechtigen nicht zur Annahmeverweigerung. Der Kunde trägt bei unberechtigter Annahmeverweigerung alle damit verbundenen Kosten und Gefahren. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.

13.3. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsbeziehung entstandenen und entstehenden Ansprüche im Eigentum von AquaTec. Bei Pflichtverletzung des Kunden, insbesondere Zahlungsverzug, ist AquaTec auch ohne Fristsetzung zum Rücktritt vom Vertrag und zum Herausverlangen des Liefergegenstandes berechtigt. Der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. Im Herausgabeverlangen liegt keine Rücktrittserklärung von AquaTec, es sei denn, diese wird ausdrücklich erklärt. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern, jedoch nur bei Weiterleitung des Eigentumsvorbehaltes von AquaTec. Der Kunde tritt schon hiermit seine Ansprüche aus den entsprechenden Kaufverträgen an AquaTec ab.

13.4. Haftungsbegrenzung

a) AquaTec haftet in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von AquaTec oder des Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet AquaTec nur nach dem Produkthaftungsgesetz wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf die vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden begrenzt. Dies gilt auch in den Fällen grober Fahrlässigkeit, wenn keiner der in Satz 2 Abs. a) aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt.

b) Die Haftung für Schäden durch den Liefergegenstand an Rechtsgütern des Kunden, z.B. Schäden an anderen Sachen, ist jedoch ganz ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.

c) Die Regelungen der vorstehenden Abs a) und b) erstrecken sich auf Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängel, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

d) AquaTec haftet bei Verzögerung der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von AquaTec oder eines Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung von AquaTec ist jedoch in den Fällen grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn keiner der in diesem Abs. aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt. In anderen Fällen der Verzögerung der Leistung wird die Haftung von AquaTec für den Schadensersatz neben der Leistung auf 5 % des Wertes der Lieferung und für Schadensersatz statt der Leistung auf 15 % des Wertes der Lieferung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind auch nach Ablauf einer AquaTec gesetzten Frist zur Leistung ausgeschlossen. Die vorstehende Begrenzung gilt nicht für die Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

e) Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Kunde in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von AquaTec oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen berechtigt, Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen. Bei grober Fahrlässigkeit ist der Anspruch des Kunden auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen wird die Haftung von AquaTec wegen Unmöglichkeit auf Schadensersatz und vergeblicher Aufwendungen auf 10 % des Wertes der Lieferung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Unmöglichkeit der Lieferung sind ausgeschlossen. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Das Recht des Kunden zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

13.5. Verjährungsverkürzung

a) Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängel des Liefergegenstandes gleich aus welchem Rechtsgrund beträgt bei neuen Sachen ein Jahr. Dies gilt nicht in den Fällen der §§ 438 I Nr. 1 BGB, 438 I Nr. 2 BGB, 479 I BGB oder 634a I BGB. Die im vorstehenden Satz 2 genannten Fristen unterliegen einer Verjährungsfrist von 3 Jahren.

b) Ansprüche und Rechte wegen Mängel des Liefergegenstandes gleich aus welchem Rechtsgrund werden für gebrauchte Sachen ausgeschlossen. Dies gilt nicht in den Fällen der §§ 438 I Nr. 1 und 438 I Nr. 2 BGB. In diesem Fall beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr.

c) Die Verjährungsfristen nach Abs. a) und b) gelten auch für sämtliche Schadensersatzansprüche gegen AquaTec, die mit dem Mangel im Zusammenhang stehen, unabhängig von der Rechtsgrundlage des Anspruches. Soweit Schadensersatzansprüche jeder Art gegen AquaTec bestehen, die mit dem Mangel nicht im Zusammenhang stehen, gilt hinsichtlich Abs. a) die Verjährungsfrist von einem Jahr, und hinsichtlich Abs.b) werden sie ausgeschlossen.

d) Die vorstehenden Verjährungsfristen gelten nicht: aa) im Falle von Vorsatz
bb) wenn AquaTec den Mangel arglistig verschwiegen hat. In diesem Fall gilt anstelle der in Abs a) genannten Frist die gesetzlichen Fristen, die ohne Arglist gelten würden unter Ausschluss der Fristverlängerung gemäß §§ 438 III bzw. 634a III BGB.

cc) soweit der Liefergegenstand ein Bauwerk ist oder eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wird und dessen Mangelhaftigkeit verursacht.

dd) In den Fällen der Verletzung des Lebens, der Gesundheit, des Körpers und der Freiheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

ee) Wenn ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.

e) Die Verjährungsfrist beginnt bei allen Schadensersatzansprüchen mit der Ablieferung.

f) Soweit in dieser Bestimmung von Schadensersatzansprüchen gesprochen wird, werden auch Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen erfasst.

g) Soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über Verjährungsbeginn, Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn von Fristen unberührt.

14. Besondere Regelungen bei Verträgen mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB

14.1. Haftungsbegrenzung

AquaTec haftet bei Verzögerung der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von AquaTec oder eines Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. In anderen Fällen der Verzögerung der Leistung wird die Haftung von AquaTec für den Schadensersatz neben der Leistung auf 5 % des Wertes der Lieferung und für Schadensersatz statt der Leistung auf 15 % des Wertes der Lieferung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind auch nach Ablauf einer Aqua
Tec gesetzten Frist zur Leistung ausgeschlossen. Die vorstehende Begrenzung gilt nicht für die Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Kunde berechtigt, Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen. Jedoch beschränkt sich der Anspruch des Kunden auf Schadensersatz neben oder statt der Leistung und auf Ersatz der vergeblichen Aufwendungen auf 10 % des Wertes des Teiles der Lieferung, die wegen der Unmöglichkeit nicht genutzt werden kann. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Unmöglichkeit der Lieferung sind ausgeschlossen. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Das Recht des Kunden zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

14.2. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsbeziehung entstandenen und entstehenden Ansprüche im Eigentum von AquaTec. Bei Pflichtverletzung des Kunden, insbesondere Zahlungsverzug, ist AquaTec nach erfolglosem Ablauf einer dem Kunden gesetzten angemessenen Frist zum Rücktritt vom Vertrag und zum Herausverlangen des Liefergegenstandes berechtigt. Die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Frist bleiben unberührt.

14.3. Verjährungsverkürzung

a) Soweit eine gebrauchte Sache Liefergegenstand ist, beträgt die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche wegen Mängel gleich aus welchem Rechtsgrund sechs Monate, für sonstige Ansprüche und Rechte wegen Mängel ein Jahr.

b) Soweit eine neue Sache Liefergegenstand ist, beträgt die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche wegen Mängel gleich aus welchem Rechtsgrund – ein Jahr.

c) Die Verjährungsfristen nach Abs. a) und b) gelten auch für sonstige Schadensersatzansprüche gegen AquaTec, unabhängig von der Rechtsgrundlage. Sie gelten auch, soweit die Ansprüche mit einem Mangel nicht im Zusammenhang stehen.

d) Die vorstehenden Verjährungsfristen gelten nicht:

aa) im Falle von Vorsatz

bb) wenn AquaTec den Mangel arglistig verschwiegen hat oder soweit AquaTec eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat

cc) soweit der Liefergegenstand ein Bauwerk ist oder eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wird und dessen Mangelhaftigkeit verursacht.

dd) In den Fällen der Verletzung des Lebens, der Gesundheit, des Körpers und der Freiheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

ee) Wenn ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.

e) Die Verjährungsfrist beginnt bei allen Schadensersatzansprüchen mit der Ablieferung.

f) Soweit in dieser Bestimmung von Schadensersatzansprüchen gesprochen wird, werden auch Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen erfasst.

g) Soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über Verjährungsbeginn, Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn von Fristen unberührt.

14.4. Widerrufsrecht und Rückgaberecht

a) bei Waren ohne Kundenspezifikation Der Kunde kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax oder E–Mail) oder durch Rücksendung des Liefergegenstandes widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung und dem Eingang des Liefergegenstandes beim Kunden. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: AquaTec, Wildenlohsdamm 22, 26188 Edewecht. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und die ggf. gezogenen Nutzungen herauszugeben. Kann der Kunde AquaTec die empfangenen Leistungen ganz oder teilweise oder nur im verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss der Kunde AquaTec insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung beruht. Im Übrigen kann der Kunde die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden von uns abgeholt.
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertragspartner des Kunden mit der Ausführung der Dienstleistung mit der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Kunde dies selbst veranlasst hat.

b) bei Waren mit Kundenspezifikation Sofern der Liefergegenstand nach Maßgabe der persönlichen Wünsche des Kunden bzw. nach Kundenspezifikationen angefertigt worden ist, gilt das vorstehende Widerrufs– und Rückgaberecht nicht.